Ärztliche Verordnung
Bitte lass dir vor Beginn der Therapie eine ärztliche Verordnung für Logopädie ausstellen. Diese wird benötigt, damit die Therapie durchgeführt werden kann und eine Rückerstattung durch deine Krankenkasse möglich ist.
Bring die Verordnung bitte bereits zum logopädischen Erstgespräch mit. Achte darauf, dass sie zum Zeitpunkt des Termins nicht älter als 28 Tage ist. So können wir direkt mit der Therapie starten.

WAHLTHERAPEUTINNEN FÜR LOGOPÄDIE IN INNSBRUCK
Du möchtest deine Sicherheit im Alltag zurückgewinnen? Logopädische Unterstützung kann dabei sehr hilfreich sein.
Kosten & Rückerstattung
Wir arbeiten als logopädische Wahltherapeut:innen. Das bedeutet, dass du die Therapie zunächst selbst bezahlst. Nach der Behandlung erhältst du eine Honorarnote, die du gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung bei deiner Krankenkasse einreichen kannst.
Die Krankenkasse übernimmt bei Wahltherapeut:innen 80 % des sogenannten Vertragstarifs. Dieser Tarif ist der Betrag, den die Krankenkasse für eine Therapieeinheit bei Vertragstherapeut:innen festgelegt hat. Da dieser meist unter dem tatsächlichen Honorar liegt, entspricht die Rückerstattung in der Praxis häufig etwa 50–80 % der Therapiekosten. Den verbleibenden Anteil können – je nach Tarif – private Zusatzversicherungen übernehmen.
Bei Fragen zu Honorar oder Rückerstattung kannst du dich gerne telefonisch oder per E-Mail bei uns melden.
Zusatzleistungen
Einige logopädische Leistungen können auch direkt mit folgenden Kostenträgern abgerechnet werden:
Logopädie nach dem Tiroler Rehabilitationsgesetz
Gerne informieren wir dich persönlich darüber, ob eine dieser Möglichkeiten für deine Therapie infrage kommt.



